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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen der 
FMS-Technik AG  ( im weiteren FMS genannt). Abweichungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.
Insbesondere sind allgemeine Bedingungen des Kunden, die auf 
Bestellungen oder anderen Korrespondenzen abgedruckt oder mitgeschickt worden sind, für FMS unverbindlich. Die Ablehnung anderer Geschäftsbedingungen wird nicht in jedem Fall speziell erklärt.
Durch diese Bedingungen und durch schriftliche Abmachungen nicht geregelte Fragen werden nach OR beurteilt.
Diese Bedingungen ersetzen alle vorangegangenen und haben ihre
Gültigkeit ab dem 01.01.2006 .

2. Angebote

Angebote sind während drei Monaten gültig, sofern nichts Anderes vermerkt ist. Die angebotenen Preise gelten exklusive MWSt.

3. Bestellung, Auftragsbestätigung, Auftragsannullierung

Wenn FMS nicht innert 3 Tagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Einwände des Kunden erhält, gilt die Bestellung im Wortlaut der Bestätigung als vereinbart und angenommen.
Bestätigte Bestellungen kann der Kunde nur verschieben, ändern oder annullieren, wenn FMS schriftlich mittels neuer Auftragsbes-tätigung das Einverständnis gibt und wenn der Kunde allfällig entstandene Kosten und Verluste ersetzt.
Dies bezieht sich sinngemäss auch auf Abrufbestellungen und Abschlussvereinbarungen.

4. Preise

Die in den Unterlagen genannten Verkaufspreise können ohne Voranzeige geändert werden, sofern dies aufgrund von Änderungen der Markt- und/oder Kostenverhältnisse angezeigt sind. 
Bestätigte Preise gelten für die Dauer von drei Monaten.
Alle Rechnungen von FMS sind nach Erhalt ohne jeden Abzug innert
30 Tagen zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
Bei Nichtbezahlung innert dieser Frist wird ein Verzugszins verrechnet.
FMS behält sich vor, bei Nichtbezahlung ihrer Rechnungen die Leistungen einzustellen.

5. Liefer- und Abnahmepflicht

Die Lieferpflicht besteht aufgrund der Auftragsbestätigungen. verspäteter Materialeingang, Streik, höhere Gewalt sowie andere von FMS nicht beeinflussbare Ereignisse entbindet FMS vor jeglicher Zahlung oder vereinbarter Termineinhaltung.
Die Liefertermine und die vereinbarten Anlieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, ohne dass sie garantiert werden.
Bei Abrufbestellungen behält sich FMS vor, die bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes zu beschaffen bzw. in Produktion zu geben. 
Entschädigungsansprüche oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferung können nicht angenommen werden.

Der Kunde ist verpflichtet, bestellte Waren und Leistungen zum vereinbarten Termin abzunehmen.
Abrufbestellungen müssen spätestens 6 Monate nach der Auftragsbe-stätigung abgenommen werden.
Nicht abgenommene Ware wird fakturiert und auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.
Falls der Kunde die Warenannahme ungerechtfertigterweise verweigert oder die Lieferung durch das Verschulden des Kunden verzögert wird, liegt das Verlustrisiko beim Kunden. In diesem Fall hat FMS das Recht, die Ware und Lagergebühren dem Kunden zu verrechnen.

6. Transport

Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk mittels Post, Kurierdienst oder Camion Transportunternehmen. Für entstandene Schäden auf dem Transportweg haftet der beauf-tragte Spediteur. Beim Warenabladen der Warenempfänger. Bei anderen Lieferarten - auf Veranlassung des Kundens - gehen die Kosten und das Transportrisiko vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Ein allfälliger Transportschaden müssen innert 24 Stunden gemeldet werden.

7. Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Garantie

Die Garantiezeit beginnt grundsätzlich nach erfolgter Warenlieferung. Abweichungen obliegen der speziellen Vereinbarung.

8. Reklamationen/Mängelrüge

Sofern die gelieferten Waren oder die ausgeführten Arbeiten nicht vertragsgemäss sind und/oder sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innert 3 Tagen nach erfolgter Wa-renannahme anzeigen. Mängel in der Garantiezeit (vereinbarte)  müssen schriftlich erfolgen.

9. Haftung

FMS garantiert, dass die dem Kunden gemäss diesem Abkommen gelieferten Waren den Warenspezifikationen entsprechen, die dem Kunden von FMS schriftlich zugesichert wurden. Der Kunde meldet unverzüglich jene Waren, die den genannten Spezifikationen nicht entsprechen.

Erweist sich die Lieferung/Leistung als nicht vertragsgemäss ist der FMS Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben, Ersatz zu leisten oder Gutschrift zu erteilen.
Für Leistungen Dritter, die zur Schadenfeststellung bzw. -Behebung erbracht werden, haftet FMS nur, wenn der Auftrag direkt durch FMS erteilt wurde.
Jeder weitere Anspruch wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages ist ausgeschlossen.

10. Rücksendungen/Gutschriften

Sonderausführungen oder nicht mehr im Verkaufsprogramm enthaltene Produkte oder Teile werden nicht zurückgenommen.
Sollten bei Retoursendungen eine Gutschrift zum Erstehungs-preis 
- davon abzüglich einer Einlagerungsgebühr von mindestens 20% -
erfolgen,  kann diese nur mittels Materiallieferung oder Verrechnung      - mit einer bestehenden Faktura- abgegolten werden.

11. Gerichtsstand

11.1 Anwendbares Recht: Die  AVLG sowie das einschlägige Schweizerische Recht.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Kanton  
Schaffhausen

Schaffhausen, 01. Januar 2006